| Abteilung | [Alle Arbeitsgruppen , Gesamte Organisationseinheit] |
|---|---|
| Untersteht | Leitung |
| Unterstellt sind | - |
| Wird vertreten von | - |
| Vertritt | - |
Die*der lokale Brandschutzbeauftragte ist zur Unterstützung der Leitung für die Aufgabenwahrnehmung im Brandschutz und zur Umsetzung der Brandschutzordnung vorgesehen.
Die*der lokale Brandschutzbeauftragte bildet das Bindeglied zwischen zentraler und lokaler Brandschutzorganisation und ist für die Bediensteten der jeweiligen Einrichtung erste*erster Ansprechpartnerin*Ansprechpartner in Brandschutzfragen.
Diese Aufgabe wird von der*dem lokalen Brandschutzbeauftragten in der Regel neben ihrer*seiner Hauptaufgabe wahrgenommen. Die*der lokale Brandschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung ihrer*seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Je nach Grad der Delegation stimmen die Aufgaben der*des lokalen Brandschutzbeauftragten im Wesentlichen mit denen der Leitung überein.
Die Benennung erfolgt in schriftlicher Form [im Intranet], wobei die örtlichen Zuständigkeiten definiert und dokumentiert werden.