| Abteilung | [Alle Arbeitsgruppen, Gesamte Organisationseinheit] |
|---|---|
| Untersteht | Leitung |
| Unterstellt sind | - |
| Wird vertreten von | Benannter/Benanntem Stellvertreter*in (siehe: Aktuelle Besetzung) |
| Vertritt | - |
Die*der IT-Beauftragte ist für informationstechnologische Fragestellungen zuständig und arbeitet mit dem Geschäftsbereich IT zusammen. Sie informieren, beraten und erkennen Handlungsbedarfe. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung von Standards engagieren Sie sich aktiv und bieten Unterstützung.
Mit der Bestellung zur*zum IT-Beauftragten werden die [Institute, Geschäftsbereiche, Stabsstellen, Tochtergesellschaften] dabei unterstützt, die verbindlichen Standards [des Instituts, der Organisationseinheit] in den Bereichen der Informationstechnologie (IT) und der Informationssicherheit umzusetzen und deren Einhaltung sicherzustellen.
Zum zielgerechten Einsatz der IT bedarf es einer effektiven Zusammenarbeit zwischen dem Geschäftsbereich IT [des Instituts, der Organisationseinheit] als Anbieter der IT und den jeweiligen Organisationseinheiten als Nutzer*innen. Zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung dieser Zusammenarbeit ist die Bestellung einer*eines IT-Beauftragten (ITB) und einer entsprechenden Vertretung in den [Instituten, Geschäftsbereichen, Stabsstellen, Tochtergesellschaften] der Nutzer*innen erforderlich. Die IT-Beauftragten sind zentrale Ansprechpartner*innen der jeweiligen Organisationseinheit der Organisations-IT und übernehmen eine koordinierende Funktion. Die*der IT-Beauftragte ist für informationstechnologische Fragestellungen zuständig und arbeitet dabei eng mit der Organisations-IT zusammen und informiert, berät und erkennt Handlungsbedarfe. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung von Standards engagiert sie*er sich aktiv und setzt Vorgaben der Organisations-IT um.
Die*der IT-Beauftragte steht sowohl für die jeweiligen Organisationseinheiten als auch für die Organisations-IT als zentrale*r Ansprechpartner*in zur Verfügung und übernimmt eine koordinierende Funktion zwischen diesen Bereichen.
Die*der IT-Beauftragte und deren*dessen Vertretung ist Mitarbeiter*in der meldenden Organisationseinheit und verfügt über grundlegende Kenntnisse in der Informationstechnologie (IT)
Die*der IT-Beauftragte ist verantwortungsbewusst, verfügt über die erforderliche Zuverlässigkeit und besitzt die Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten und ein kooperativem Kommunikationsverhalten.
Die Bestellung der IT-Beauftragten erfolgt durch die Leiter der jeweiligen Organisationseinheiten. Sie sind der Organisations-IT mittels des [Formulars im Intranet] bekannt zu geben und werden dann im Intranet veröffentlicht.