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Funktionsbeschreibung: Brandschutzbeauftragte*r
1. Funktion
| Abteilung | [Alle Arbeitsgruppen , Gesamte Organisationseinheit] |
|---|---|
| Untersteht | Leitung |
| Unterstellt sind | - |
| Wird vertreten von | - |
| Vertritt | - |
2. Zielsetzung / Hauptaufgabe
Die*der lokale Brandschutzbeauftragte ist zur Unterstützung der Leitung für die Aufgabenwahrnehmung im Brandschutz und zur Umsetzung der Brandschutzordnung vorgesehen.
Die*der lokale Brandschutzbeauftragte bildet das Bindeglied zwischen zentraler und lokaler Brandschutzorganisation und ist für die Bediensteten der jeweiligen Einrichtung erste*erster Ansprechpartnerin*Ansprechpartner in Brandschutzfragen.
Diese Aufgabe wird von der*dem lokalen Brandschutzbeauftragten in der Regel neben ihrer*seiner Hauptaufgabe wahrgenommen. Die*der lokale Brandschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung ihrer*seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
3. Einzelaufgaben
Je nach Grad der Delegation stimmen die Aufgaben der*des lokalen Brandschutzbeauftragten im Wesentlichen mit denen der Leitung überein.
- Beachtung der Inhalte der Brandschutzordnung (Muster Brandschutzordnung)
- Sicherstellung der Unterweisung der eigenen Beschäftigten in Bezug auf die Brandverhütung und das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall (Brandschutzunterweisungen Stufe II für alle Beschäftigten einmal Jährlich; bei Neueinstellung einmalig Brandschutzunterweisung Stufe I).
- Begehungen der Arbeitsbereiche im Rahmen von Sicherheitsbegehungen, Veranlassung der Beseitigung von Gefahrenstellen und Brandschutzmängeln (siehe Muster Brandschutzordnung Teil B) bzw. Information an die zuständigen Stellen. (halbjährlich; Dokumentation im [Intranet, Wiki-Checkliste], die nach Abschluss der Leitung vorzulegen ist)
- Begehung und Erklärung der Fluchtwege bis zum Sammelplatz bei Neueinstellungen
- Angebot der gemeinschaftlichen Begehung der Fluchtwege an alle Beschäftigten einmal jährlich
- Begleitung der Prüfung der Elektrogeräte des Instituts durch das Infrastruktur Management
- Aufbewahrung aller anfallenden Dokumente
- Teilnahme an Brandschutzunterweisung für Lokale Brandschutzbeauftragte (siehe Qualifikation)
- für weitere Aufgabe siehe Muster Brandschutzordnung Teil B
4. Befugnisse
- Die verantwortliche Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung im Brandschutz und zur Umsetzung der Brandschutzordnung verbleibt bei der Leitung.
- Erinnerung der Beschäftigten an die jährliche Brandschutzunterweisung, sowie die Aufforderung eine Kopie der Teilnahmebescheinigung einzureichen.
- Erinnerung der Beschäftigten mitgebrachte Elektrogeräte vor Benutzung prüfen zu lassen.
5. Qualifikation
- Nach Ernennung Teilnahme an Brandschutzunterweisung für Lokale Brandschutzbeauftragte alle drei Jahre
6. Zeichnungsvollmacht
- in postalischer Kommunikation ist die Briefvorlage [des Instituts, der Organisationseinheit] zu verwenden
- im E-Mail-Verkehr ist die E-Mail-Signatur [des Instituts, der Organisationseinheit] zu verwenden
7. Aktuelle Besetzung und Historie
Die Benennung erfolgt in schriftlicher Form [im Intranet], wobei die örtlichen Zuständigkeiten definiert und dokumentiert werden.
