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Funktionsbeschreibung: IT-Sicherheitsbeauftragte*r
1. Funktion
| Abteilung | [Alle Arbeitsgruppen, Gesamte Organisationseinheit] |
|---|---|
| Untersteht | Leitung |
| Unterstellt sind | - |
| Wird vertreten von | Benannter/Benanntem Stellvertreter*in (siehe: Aktuelle Besetzung) |
| Vertritt | - |
2. Zielsetzung / Hauptaufgabe
Die*der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für Fragen der Informationssicherheit zuständig und arbeitet eng mit [der*dem Chief Information Security Officer (CISO) der entsprechenden Organisationseinheit] zusammen. Sie informieren, beraten und erkennen sicherheitsrelevante Handlungsbedarfe in den Netzwerken und dem Betrieb [des Instituts, der Organisationseinheit]. Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung von Sicherheitsstandards engagieren Sie sich aktiv und bieten Unterstützung.
Der Handlungsbereich überschneidet sich teilweise mit dem der*des IT-Beauftragten. Eine enge Zusammenarbeit oder Personalunion ist erwünscht.
3. Einzelaufgaben
- Beratung und Hilfe bei Umsetzung der regulatorischen Vorgaben durch den die*den Informationssicherheitsbeauftragen
- Beratung und Hilfe bei Umsetzung der regulatorischen Vorgaben durch die*den Chief Information Security Officer (CISO) der entsprechenden Organisationseinheit
- Beratung und Hilfe bei Planung und Umsetzung regulatorischer Anforderungen bei der Entwicklung von Medizinprodukten.
4. Befugnisse
Die*der IT-Sicherheitsbeauftragte steht sowohl für [das Institut, die Organisationseinheit] als auch für alle oben genannten externen Parteien als zentrale*r Ansprechpartner*in bei IT-Sicherheitsthemen zur Verfügung und übernimmt eine koordinierende Funktion zwischen diesen Bereichen.
5. Qualifikation
5.1 Fachliche Qualifikation
Die*der IT-Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter*in [des Institut, der Organisationseinheit] und verfügt über grundlegende Kenntnisse in der IT-Sicherheit sowie bei den regulatorischen Anforderungen im Bereich der Entwicklung von Medizinprodukten.
5.2 Regelmäßige Teilnahme an Besprechungen
Die*der IT-Sicherheitsbeauftragte lässt sich von der*dem IT-Beauftragten von den regelmäßigen Treffen aller IT-Beauftragten, mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches und Problembesprechungen, berichten oder nimmt daran selber teil. Die Einladung zu diesen Treffen erfolgt durch die entsprechende Organisationseinheit und umfasst die jeweils zu dem Zeitpunkt [beim Institut, bei der Organisationseinheit] gemeldeten IT-Beauftragten. Die*der IT-Beauftragte leitet diese Einladung weiter.
5.3 Persönlichkeitsmerkmale/soziale Kompetenz
Die*der IT-Sicherheitsbeauftragte ist verantwortungsbewusst, verfügt über die erforderliche Zuverlässigkeit und besitzt die Fähigkeit zu strukturiertem Arbeiten und ein kooperatives Kommunikationsverhalten.
6. Zeichnungsvollmacht
- in postalischer Kommunikation ist die Briefvorlage [des Instituts, der Organisationseinheit] zu verwenden
- im E-Mail-Verkehr ist die E-Mail-Signatur [des Instituts, der Organisationseinheit] zu verwenden
